Stelle gefunden – Was muss ich wissen?
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war und Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, gibt es einige wichtige Dinge, die Sie wissen sollten. Dazu gehört auch, dass Sie einige Unterlagen benötigen:
Sie brauchen:
- einen Arbeitsvertrag,
- eine Lohnsteuerkarte und
- einen Sozialversicherungsausweis
Arbeits- und Ausbildungsverträge
Das ist der Vertrag, den Sie als Arbeitnehmerin mit Ihrem Arbeitgeber abschließen. Normalerweise ist das ein schriftlicher Vertrag. Er gilt aber auch mündlich, dann muss der Arbeitgeber Ihnen die wichtigsten Punkte jedoch schriftlich geben.
Einige der wichtigsten Inhalte eines Arbeitsvertrages:
- Name und Adresse von Arbeitnehmerin und Arbeitgeber
- Wie lange gilt der Vertrag
- Arbeitszeit
- Gehalt/Lohn
- Urlaub
- Kündigungsfristen
- Unterschrift von Arbeitnehmerin und Arbeitgeber
Außerdem gelten noch verschiedene Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Darauf wird in manchen Arbeitsverträgen hingewiesen. Es gibt viele und zum Teil komplizierte Regelungen zu beachten, die je nach Firma und Branche in der Sie arbeiten unterschiedlich sein können.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.
Lohnsteuerkarte und Lohn
Auf der Lohnsteuerkarte ist Ihr Name, Geburtsdatum, Religionszugehörigkeit, zuständiges Finanzamt und Ihre Lohnsteuerklasse eingetragen. Der Arbeitgeber benötigt Ihre Lohnsteuerkarte, um am Ende des Jahres Ihr Gehalt und die Abgaben (Lohnsteuer, Sozialabgaben und so weiter) einzutragen.
Die Lohnsteuerkarte erhalten Sie bei der Gemeinde, bei der Sie am 20.9. des Vorjahres gemeldet waren. Wenn Sie über Ihr Gehalt mit dem Arbeitgeber verhandeln, müssen Sie unbedingt beachten, dass vom Bruttogehalt oder Bruttolohn die Rede ist. Das ist Ihr Lohn/Gehalt, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen worden sind. Die Höhe der Steuern richtet sich nach der Höhe Ihres Lohns und Ihrer Lohnsteuerklasse.
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Sozialversicherungsausweis und Sozialversicherungsbeiträge
Wenn Sie noch keinen Sozialversicherungsausweis haben, müssen Sie diesen beantragen. Auch dann, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Den Ausweis müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Von Ihrem Bruttogehalt werden neben Steuern auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Einen Teil der Kosten für Ihre Sozialversicherung muss Ihr Arbeitgeber zahlen.








