Sprache
Trennen Sie die Dinge, die Sie ändern können von den Dingen, die Sie nicht ändern können. Ihre Deutschkenntnisse können Sie zum Beispiel aktiv verbessern, wenn Sie merken, dass Sie sich noch nicht sicher in dieser Sprache verständigen können. Die sichere Verständigung „auf Deutsch“ wird in der Regel an fast jedem Arbeitsplatz in Deutschland vorausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass „sicheres Deutsch“ nicht „perfektes Deutsch“ ohne jeden Akzent bedeutet. Wir hören oft von dem Wunsch, „perfekt“ Deutsch sprechen zu können. Leider ist dieser Wunsch für viele eher ein Hindernis als eine Brücke.
Mehr zum Thema „Deutsch lernen“ erfahren Sie hier.
Suchen Sie den Kontakt zu Migrantinnen, die berufstätig sind und sprechen Sie miteinander über Ihre Erfahrungen. Möglicherweise bekommen Sie von diesen Frauen gute Tipps.
Einige Geschichten solcher Frauen finden Sie hier.
Und wenn ich doch als Migrantin benachteiligt werde?
In Deutschland und den anderen Ländern der Europäischen Union sind Sie durch Rechtsvorschriften, so genannte „Antidiskriminierungsrichtlinien“, vor Benachteiligung, Missachtung und Herabsetzung auch im Beruf geschützt: Die Rechtsvorschrift 2000/43/EG untersagt Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft; 2000/78/EG untersagt Diskriminierung im beruflichen Bereich wegen der Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.
Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligung verhindert werden zum Beispiel wegen: Rasse und ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität (§1). Das AGG gilt nicht nur für den beruflichen Bereich sondern zum Beispiel auch für die Bereiche Bildung, Sozialschutz und Zugang zu Wohnraum (§2).
Natürlich können diese Rechtsvorschriften Diskriminierung nicht immer verhindern, aber Sie geben Ihnen die Möglichkeit sich gegen Diskriminierung zu wehren.


