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Adressen
Anerkennung bis zu mittleren Schulabschlüssen
Anerkennung Hochschul-
zugangsberechtigung und akademische Grade
Links
Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: www.anabin.de
Bildungsportal Schulministerium NRW
Informationen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Arbeitsagentur
Orientierungshilfen zur Anerkennung der Bezirksregierung in Düsseldorf
Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen: Zeugnisse, Diplome, Berufsausbildung
Zukünftig soll die Anerkennung erleichtert und das Anerkennungsverfahren einfacher und in ganz Deutschland einheitlich werden. Das dazu notwendige neue Gestz ist verabschiedet worden. Es gilt ab 1. März 2012. Bis dahin muss Folgendes beachtet werden:
Welche Dokumente brauchen die anerkennenden Behörden?
Fast immer werden zumindest die unten aufgelisteten Dokumente benötigt:
• Antrag, aus dem hervorgeht, warum die Anerkennung/ Bewertung des ausländischen Bildungsnachweises benötigt wird
• tabellarischer Lebenslauf mit genauem schulischen und ggf. beruflichem Werdegang
• amtlich beglaubigte Fotokopie oder Original des Zeugnisses und des dazugehörigen Fächer- und Notenverzeichnisses in der Heimatsprache
• amtlich beglaubigte Fotokopie oder Original der deutschen Übersetzung
• Fotokopie des Passes mit Aufenthaltstitel oder Bundespersonalausweis/ Bundesvertriebenenausweis (bei Namensänderung auch Fotokopie der Heiratsurkunde)
Wenn Sie Qualifikationen anerkennen lassen möchten, brauchen Sie dazu fast immer eine Übersetzung Ihrer Originaldokumente. Übersetzer berechnen die Kosten nach der Zahl der Zeilen. Oft gibt es aber auch feste Preise für die Übersetzungen von Zeugnissen. Ebenso müssen Sie einige dieser Dokumente amtlich beglaubigen lassen.
Amtliche Beglaubigungen von Kopien amtlicher Dokumente und Zeugnisse
Amtliche Beglaubigungen von Zeugnissen oder anderen offiziellen Schriftstücken kann jede öffentliche Stelle vornehmen, die ein Dienstsiegel führt. Zum Beispiel: Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltungen, öffentliche Sparkassen, Pfarrämter und Notare. Meistens müssen Sie für eine amtliche Beglaubigung einen Geldbetrag pro Seite bezahlen.
Hinweis: Rechtsanwälte, Vereine oder Wirtschaftsprüfer können keine amtlichen Beglaubigungen vornehmen.
Was kann anerkannt werden?
Je nachdem welche Art von Qualifikation Sie anerkennen lassen möchten, sind unterschiedliche Behörden zuständig. Zu den folgenden Abschlüsse finden Sie in der rechten Spalte die zuständige Behörde und weitere Informationen:
- bis zu den mittleren Schulabschlüssen: Hauptschulabschluss nach Klasse 9, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschulreife, Hochschulreife, International Baccalaureate Diploma) für eine berufliche Tätigkeit, Ausbildung oder Umschulung
- Hochschulzugangsberechtigung zur Zulassung an einer Hochschule oder Fachhochschule
- Akademischer Grad
- Berufsabschlüsse
- Diplome der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe
- Abschlüsse im Bereich der sozialen Arbeit
- Die Berechtigung, sich Ingenieurin bzw. Ingenieur nennen zu dürfen
- Abschlüsse von Fachschulen und Berufsfachschulen
Externenprüfung
Wenn eine Anerkennung der Berufsqualifikation nicht möglich ist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, an einer Externenprüfung teilzunehmen. Das bedeutet: sie legen nur die Prüfung zu einem bestimmten Abschluss ab, ohne vorher den entsprechenden Bildungsgang in Deutschland besucht zu haben. Die Möglichkeit der Externenprüfung steht allen offen. Es handelt sich hierbei um kein spezielles Instrument zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Sie erwerben einen vollwertigen deutschen Bildungsabschluss, wenn Sie die Externenprüfung erfolgreich absolvieren. Gute Deutschkenntnisse und Prüfungsvorbereitung sind für einen erfolgreichen Abschluss notwendig.


