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Arbeit und Familie – wie geht das?
Kinder betreuen
Suchen Sie den Kontakt zu anderen berufstätigen Müttern und Vätern. Fragen Sie, welche Erfahrungen sie gemacht haben. Fragen Sie auch, wie sie die Kinderbetreuung regeln. So erhalten Sie wertvolle Tipps für Ihre eigenen Überlegungen. Für Alleinerziehende ist dieser Austausch noch wichtiger, denn für sie ist es besonders schwierig, Berufstätigkeit und Kinder miteinander zu vereinbaren. Bei Ihrer Entscheidung über Ihren Einstieg in den Beruf sollten Sie sich auch überlegen, wie sich die Familiensituation in den nächsten Jahren entwickeln könnte. Ihre Kinder werden älter und damit auch selbständiger. Was könnte dann möglich sein?
Angehörige pflegen
In immer mehr Familien leben pflegebedürftige Angehörige. Auch hier muss gut geplant werden, wie die Versorgung der Angehörigen und der Beruf gut zu vereinbaren sind. Seit Januar 2012 gibt es ein neues Familienpflegezeitgesetz. Damit ist es möglich für maximal zwei Jahre die Arbeitsstunden auf bis zu 15 Stunden in der Woche zu reduzieren.
Vereinbarkeit
Auch wenn es vielleicht kein Trost für Sie ist: Sie teilen mit vielen Eltern und pfegenden Angehörigen das Problem Arbeit und Familie vereinbaren zu müssen. Meist sind es die Frauen, die ihre Arbeitszeit so gestalten müssen, dass sie zu den Kinderbetreuungszeiten oder zur Pfege passt. Es gibt nur selten einen Arbeitsplatz mit den Arbeitszeiten von 9 bis 12 Uhr.
Es gibt aber mittlerweile sehr viele verschiedene Arbeitszeitmodelle. So gibt es die Möglichkeit, die Stunden einer Teilzeitarbeitsstelle unterschiedlich auf die Wochetage zu verteilen. Immer mehr Arbeitgeber versuchen familienfreundliche Arbeitszeiten zu ermöglichen. Fragen Sie danach.
Denken Sie darüber nach, ob für Sie Telearbeit oder Heimarbeit in Frage kommt. Sie arbeiten dabei von zu Hause aus für Ihren Arbeitgeber. Besonders in Büroberufen werden immer mehr Telearbeitsplätze angeboten.
Das Teilzeitgesetz 2001 gibt Ihnen das Recht, Stunden zu reduzieren oder von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle zu wechseln. Voraussetzungen sind:
Es gibt mehr als 15 Beschäftigte in Ihrer Firma und Sie arbeiten mindestens ein halbes Jahr dort.
Sie haben übrigens auch das Recht bis zu 10 Tage im Jahr zur Pflege eines kranken Kindes zu Hause zu bleiben. Wenn sie mehrere Kinder haben, dürfen aber 25 Tage im Jahr nicht überschritten werden. Die Kinder müssen unter 12 Jahre alt sein, keine andere Person kann in Ihrem Haushalt die Betreuung übernehmen und Sie müssen dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen.
Sind Sie Alleinerziehende verdoppeln sich die Tage auf 20 pro Kind und auf maximal 50 Tage insgesamt.
Wenn Sie eine Ausbildung machen oder studieren wollen, kommt möglicherweise eine Teilzeitausbildung oder ein Teilzeitstudium in Frage.
Eine Teilzeitausbildung ist dann möglich, wenn Sie als Auszubildende und der ausbildende Betrieb gemeinsam einen Antrag stellen. Außerdem müssen Sie ein "berechtigtes Interesse" an der Teilzeitausbildung haben, das heißt, Sie müssen entweder
- ein eigenes Kind betreuen oder eine/n nahe/n Angehörigen pflegen. Oder:
- eine eigene Behinderung führt dazu, dass eine ganztägige Ausbildung eine übermäßige Belastung für Sie darstellt. Oder:
- Sie gehören zu den jungen Eltern, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung erlangt haben oder Sie sind Mutter (oder Vater), die/der eine Ausbildung bereits begonnen und aufgrund von Elternschaft abgebrochen hat. Oder:
- wenn Sie zu den Menschen gehören, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben und in häusliche Pflege eingebunden sind.


