Arbeits- und Ausbildungsverträge

Es gibt so genannte Gewohnheitsrechte, an die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber halten müssen, auch wenn diese Rechte nirgendwo schriftlich festgehalten sind. Der Arbeitgeber muss zum Beispiel dafür sorgen, dass Ihre Gesundheit durch die Arbeit nicht gefährdet wird und darf Frauen gegenüber Männern nicht benachteiligen. Sie als Arbeitnehmerin haben zum Beispiel eine Verschwiegenheitspflicht und dürfen nicht über Geschäft- und Betriebsgeheimnisse sprechen.

Die Inhalte von Arbeitsverträgen und die Geltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Gewohnheitsrechten treffen ebenso auf befristete Arbeitsverträge, Teilzeitarbeitsverträge und Minijobs zu.

Treten Sie eine neue Arbeitsstelle an, ist es üblich, eine Probezeit zu vereinbaren. Probezeit bedeutet: Der Arbeitgeber prüft in dieser Zeit, ob Sie für die Arbeitsstelle geeignet sind. Innerhalb der Probezeit gelten normalerweise kürzere Kündigungsfristen als sonst. Meistens sind es mindestens zwei Wochen. Mittlerweile ist es üblich, dass die Probezeit sechs Monate beträgt.

Lesen Sie sich den Arbeitsvertrag in Ruhe durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Hat Ihr Vertrag viel Text oder Sie verstehen nicht alle Wörter, ist es besser, nicht direkt zu unterschreiben. Nehmen Sie den Vertrag mit nach Hause und lesen Sie den Vertrag gemeinsam mit einer Person, die ihnen helfen kann. Ein guter Arbeitgeber hat dafür Verständnis.